AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 4PR Consulting Gesellschaft für Kommunikation GmbH

§ 1 Anwendungsbereich

Für Verträge zwischen dem Kunden 4PR Consulting Gesellschaft für Kommunikation GmbH („4PR Consulting“) gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch für den Fall nicht, dass 4PR Consulting den abweichenden AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch 4PR Consulting.

§ 2 Vertragsabschluss, Angebot

Die AGB ergänzen einen zwischen 4PR Consulting und dem Kunden geschlossenen Rahmenvertrag. Besteht ein solcher nicht, so gelten sie auch bei Bestellung des Kunden (Auftrag) und Annahme des Auftrags der 4PR Consulting. 4PR Consulting ist frei, Aufträge ohne Begründung abzulehnen. Eine Annahmeerklärung kann auch konkludent (d. h. stillschweigend) durch Ausführung der Bestellung erfolgen.

§ 3 Leistungen der 4PR Consulting, Leistungsfristen

4PR Consulting erbringt ihre Leistungen nach Maßgabe dieser AGB und der individuellen Vereinbarung der Parteien. Änderungen des Leistungsumfanges sind nur dann verbindlich, wenn diese zwischen 4PR Consulting und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.

4PR Consulting erbringt keine Leistungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Prüfung von Werbemaßnahmen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen bei den von 4PR Consulting vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist der Kunde verantwortlich; insbesondere wird der Kunde eine von 4PR Consulting vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene rechtliche Risiko selbst zu tragen. 4PR Consulting kann dem Kunden auf seinen Wunsch hin Rechtsberater vorschlagen. Eine etwaige Mandatierung erfolgt unmittelbar durch den Kunden.

Von 4PR Consulting angegebene Leistungsfristen sind freibleibend, sofern diese nicht zwischen 4PR Consulting und dem Kunden als Fixtermine schriftlich vereinbart worden sind. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung etwaig ihm gesetzlich zustehender Rechte, wenn er 4PR Consulting schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines entsprechenden Mahnschreibens an 4PR Consulting. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der 4PR Consulting, die von 4PR Consulting nicht zu vertreten sind, – entbinden 4PR Consulting von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

4PR Consulting hat das Recht, sich zur Erfüllung dieses Vertrags Subunternehmer zu bedienen, sofern dem keine vertraglichen Pflichten entgegenstehen.

§ 4 Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt 4PR Consulting die zur Durchführung erteilter Aufträge erforderlichen Informationen, Materialien, Daten sowie Administrations- und Zugangsrechte, z.B. für zu betreuende Online- oder Werbekonten auf eigene Kosten und ohne detaillierte Aufforderung zur Verfügung.

Soweit Informationen, Materialien und Daten zur Verfügung gestellt werden, versichert der Kunde, dass diese frei von Rechten Dritter sind und er zur Weitergabe und Verwendung im Rahmen der Einzelaufträge berechtigt ist. 4PR Consulting ist nicht verpflichtet die vorbenannten Gestellungen auf deren rechtliche Konformität zu überprüfen. Der Kunde stellt 4PR Consulting von allen Ansprüchen und Schäden frei, die 4PR Consulting durch Rechtsverstöße erleidet, die dem Kunden zuzurechnen sind. Nach Beendigung des Rahmenvertrages sind vorbenannten Gestellungen auf Verlangen des Kunden an diesen herauszugeben.

Mangelt es an der erforderlichen Unterstützung durch den Kunden gem. vorstehender Darstellung, so hat 4PR Consulting ein Leistungsver­weigerungsrecht. Kommt der Kunde der Aufforderung durch 4PR Consulting zur Nachholung der Mitwirkung nicht nach, so ist 4PR Consulting ungemindert zu vergüten.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen / Rahmenbedingungen Angebot

4PR Consulting erbringt eigene Leistungen auf der Grundlage eines vom Kunden freizugebenden Angebotes, in dem schriftlich der vereinbarte Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten sind.

Sämtliche Preise verstehen sich – sofern nicht gesondert angegeben – exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Honoraranspruch der 4PR Consulting entsteht, sobald die von 4PR Consulting geschuldeten Leistungen erbracht und in Rechnung gestellt wurden, es sei denn die Parteien treffen eine gesonderte Vereinbarung. 4PR Consulting ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse für ihre Leistungen zu verlangen.

§ 6 Reisekosten, Spesen

Der Kunde erstattet 4PR Consulting Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch 4PR Consulting anfallen. Reisekosten werden auf der Basis einer Bahnfahrt 1. oder 2. Klasse bzw. der steuerlichen Kilometerpauschale bei Inanspruchnahme des eigenen PKW erstattet. Eine darüberhinausgehende Erstattung von Reisekosten (Flugkosten) wird durch 4PR Consulting vorab mit dem Kunden abgestimmt. Gleiches gilt für Spesen, insbesondere Übernachtungskosten.

§ 7 Vertragslaufzeit

Das Vertragsverhältnis zwischen 4PR Consulting und dem Kunden läuft auf unbestimmte Zeit, und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Monaten zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden, es sei denn die Parteien treffen schriftlich eine anderweitige Regelung. Sofern die Parteien eine Mindestvertragslaufzeit vereinbaren, gilt die Kündigungsfrist erstmals zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.

Davon unberührt bleibt das Recht einer jeden Partei zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund. 4PR Consulting ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn a) der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung länger als 30 Tage in Verzug gerät oder wenn b) der Kunde – trotz Abmahnung durch 4PR Consulting – Verstöße gegen seine vertraglichen Pflichten aufrechterhält. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 8 Beendigung des Vertragsverhältnisses / teilweise Leistungserbringung

Soweit 4PR Consulting Verpflichtungen gegenüber Dritten zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden eingegangen ist, erklärt sich der Kunde bereit, diese Verpflichtungen auch dann zu erfüllen, wenn das Vertragsverhältnis zwischen 4PR Consulting und dem Kunden bereits beendet ist.

Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten und/oder Planungen ändert oder 4PR Consulting anweist, diese einzustellen, wird er 4PR Consulting alle angefallenen Kosten ersetzen und 4PR Consulting von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen, die 4PR Consulting zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten begründet hat. Sind etwaige Kontaktarbeiten für Telefoninterviews, Interviews oder Redaktionsbesuche, Teilnahme an Pressekonferenzen und ähnlichen Veranstaltungen bei Abbruch durch den Kunden so weit fortgeschritten, dass bestätigte Termine vorliegen, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 90 Prozent fällig. Werden die Kontaktarbeiten für werbliche oder interne Zwecke vom Kunden vor Fertigstellung, aber nach Freigabe modifiziert oder abgebrochen, hat er die daraus erwachsenden Mehrkosten und ggf. größeren Dienstleistungsvolumen auf Seiten von 4PR Consulting ebenso zu tragen, wie die angebotenen und freigegebenen Regelleistungs- und Zeitvolumen unabhängig von ihrem Anfall.

Sind Textarbeiten (PR-Texte und Werbe-Texte) oder Grafikarbeiten bei Änderungs- und/oder Einstellungsarbeiten durch den Kunden so weit fortgeschritten, dass der Text zur Freigabe vorliegt, wird das Texthonorar zu 100 Prozent fällig. Wird die Arbeit vom Kunden vor Fertigstellung abgebrochen, wird der Aufwand nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

§ 9 Speicherung von Daten, Sicherungskopien

4PR Consulting speichert Kundendaten ausschließlich im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit als die Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch 4PR Consulting oder die Erreichung des Vertragszweckes dies bedingen. 4PR Consulting teilt dem Kunden auf schriftliche Anfrage mit, welche Daten über ihn gespeichert sind.

4PR Consulting ist nicht verpflichtet, Arbeitsergebnisse, die dem Kunden übergeben wurden, auf Datenträger zu speichern. Der Kunde wird für eine Sicherung solcher Daten selbst Sorge tragen.

§ 10 Verschwiegenheit

4PR Consulting sowie deren Mitarbeiter verpflichten sich, über alle internen Angelegenheiten des Kunden (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse), die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

4PR Consulting verpflichtet sich ferner, etwaige Dritte, die 4PR Consulting im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden hinzuzieht, anzuhalten, die Verschwiegenheitsverpflichtung nach Maßgabe dieser Bestimmung ebenfalls einzuhalten.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Von 4PR Consulting erstellte Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung durch den Kunden Eigentum der 4PR Consulting.

§ 12 Nutzungsrechte

An Werken, die individuell und spezifisch für den Kunden erbracht werden (zum Beispiel individuelle Texte oder Grafiken) erhält der Kunde ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, sachlich auf die vertraglichen Zwecke beschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht, welches insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung erfasst.

Bei Werken die auf anderen Werken aufbauen, diese ändern, erweitern oder anpassen (z.B. bei individueller Anpassung von Templates oder Stockbildern), erstrecken sich die etwaigen ausschließlichen Rechte des Kunden nicht auf die ursprünglichen Werke, sondern nur soweit die durch 4PR Consulting für den Kunden vorgenommenen schutzfähigen Änderungen, Erweiterungen und Anpassungen reichen.

Im Übrigen überträgt 4PR Consulting dem Kunden die für den jeweiligen vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an ihren Werken in dem der Leistungsbeschreibung entsprechendem Nutzungsumfang, der Nutzungsdauer sowie räumlichen Anwendungsbereich. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht zur eigenen Nutzung übertragen.

Die von der 4PR Consulting erstellten Vorlagen, Entwürfe, Rohdaten, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die dazu dienen, die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen (nachfolgend bezeichnet als „Vorlagen“), bleiben Eigentum von 4PR Consulting. Wünscht der Kunde die Herausgabe, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 4PR Consulting wird diese Unterlagen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten löschen. Besteht eine solche nicht, ist 4PR Consulting spätestens nach Ablauf von 6 Monaten ab Vertragsende zur Löschung der Vorlagen berichtigt.

Dem Kunden wird ein Recht zur Bearbeitung des Werkes nur dann eingeräumt, solange das Bearbeitungsrecht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus der Natur des Auftrags eindeutig ergibt.

Zieht 4PR Consulting zur Vertragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen) hinzu, wird 4PR Consulting sich bemühen, mit den Dritten den gleichen Umfang der Nutzungsrechte durch den Kunden zu vereinbaren, den 4PR Consulting dem Kunden einräumt. Gelingt dies nicht, wird 4PR Consulting den Kunden schriftlich unterrichten.

Will der Kunde von 4PR Consulting erstellte Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinausgehend oder im Ausland verwerten, bedarf dies einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache. Das zusätzliche Honorar orientiert sich daran, was marktüblich für die erweiterte Nutzung der Arbeitsergebnisse honoriert worden wäre, hätten die Parteien dies zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart.

§ 13 Rechte an Onlinepräsenzen und Daten

Unbeschadet dieses Vertrages, wird der Kunde Inhaber und Verantwortlicher von Onlinepräsenzen (insbesondere Onlinekonten, Accounts, Profile, Webseiten), sofern diese durch 4PR Consulting im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung für den Kunden angelegt, erworben oder sonst beschafft oder durch 4PR Consulting ausdrücklich auf den Kunden zu dessen dauerhafte Verfügung übertragen worden sind.

Der Kunde räumt die 4PR Consulting die zur Nutzung dieser Onlinepräsenzen im Rahmen der zu erbringenden Leistung erforderlichen Rechte und Berechtigungen ein. Nach Ablauf der Leistungszeit oder nach Beendigung des Vertrages gibt 4PR Consulting die Benutzerdaten dieser Onlinepräsenzen an den Kunden heraus. Ist dies nicht möglich (z.B. wegen entgegenstehender AGB einer Plattform oder weil Inhalte/Daten über die Onlinepräsenz von 4PR Consulting verwaltet wurden), so treffen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung diesbezüglich (z.B. Löschung der Inhalte).

§ 14 Einsatz von Leistungen Dritter

Die nachfolgenden Regelungen gelten beim Einsatz von Leistungen Dritter durch 4PR Consulting im Rahmen der Leistungserfüllung gegenüber dem Kunden. Als Leistungen Dritter sind Leistungen zu verstehen, die im Namen oder sonst im Rahmen des Auftrags des Kunden von Dritten bezogen werden, wie z.B. Nutzungsrechte an Onlineplattformen oder Stockbilder. Die entsprechenden Leistungsbeziehungen bestehen dann zwischen dem Kunden und dem Dritten unmittelbar.

Beruhen Sach- oder Rechtsmängel auf der Fehlerhaftigkeit der Leistung eines Dritten und wird dieser nicht als Erfüllungsgehilfe von 4PR Consulting tätig, sondern gibt 4PR Consulting, für den Kunden erkennbar, lediglich eine Leistung an den Kunden weiter, sind die Mängelansprüche des Kunden auf die Abtretung der Mängelansprüche von 4PR Consulting gegenüber dem Dritten beschränkt. 4PR Consulting steht für den Mangel selbst ein, wenn die Mangelursache durch die 4PR Consulting gesetzt wurde, d.h. der Mangel auf einer von 4PR Consulting zu vertretenden unsachgemäßen Modifikation, Einbindung oder sonstiger Behandlung der Leistungen Dritter beruht.

4PR Consulting ist nicht verantwortlich, falls Dritte ihre Leistungen einschränken oder insgesamt einstellen. Führen Dritte eine Gebühr für die Zurverfügungstellung ihrer Leistungen ein, die zu Lasten von 4PR Consulting gehen würde, hat 4PR Consulting das Recht die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung dementsprechend anzupassen, sofern der Kunde die Nutzung der jeweiligen Leistungen Dritter nach Rückfrage fortsetzen möchte.

§ 15 Krisenmanagement und Verhalten Dritter

Die Leistungen von 4PR Consulting umfassen weder Krisenkommunikation noch Krisenmanagement, d.h. die Bewältigung von Situationen, die entsprechend dem Branchenverständnis eine substantielle Gefährdung für das Unternehmen des Kunden oder dessen Reputation mit sich bringen. Diese Aufgaben müssen gesondert und ausdrücklich vereinbart werden.

Der Kunde erkennt ferner an, dass das Verhalten Dritter in Onlinemedien nur schwer zu berechnen ist und 4PR Consulting für das Verhalten Dritter nicht verantwortlich ist (z.B. für Kommentare in sozialen Medien). Dies gilt nicht, falls 4PR Consulting dieses Verhalten schuldhaft herausgefordert hat. Bei der Bestimmung der Verantwortlichkeit von 4PR Consulting sind die branchenüblichen Verhaltensnormen und vernünftigerweise zu erwartende Verhaltensmuster der Dritten zugrunde zu legen.

4PR Consulting wird den Kunden unterrichten, sobald ein Verhalten Dritter einen Umfang annimmt, der dem Ansehen oder der Absatzförderung des Kunden nachhaltig schaden könnte.

Bestehen konkrete Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit von Inhalten Dritter oder sachlich begründeter Anlass einen möglichen Schaden für den Kunden anzunehmen, ist 4PR Consulting berechtigt, diese Inhalte zu depublizieren (z.B. Kommentare zu löschen) oder Nutzer zu bannen.

§ 16 Haftung

4PR Consulting haftet für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, dass zur Verletzung vertraglicher Pflichten führt. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen, dass im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten die Haftung beschränkt wird auf einen Betrag in Höhe von EUR 1.000,00, es sei denn, die Parteien treffen schriftlich eine anderweitige Regelung. Sollte der festgelegte Betrag unangemessen und daher widerrechtlich sein, gelten die folgenden Regelungen des typischen Schadens. Der typische Schaden ist grundsätzlich auf den festgelegten Betrag und sonst auf die Höhe des vertraglichen Entgelts des Kunden für den Zeitraum, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, begrenzt. Dies gilt nicht, wenn die Beschränkung im Einzelfall unter Billigkeitsgesichtspunkten unangemessen wäre.

Der typische Schaden übersteigt grundsätzlich nicht das Fünffache der vereinbarten Vergütung. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit Dritter durch 4PR Consulting. Ebenso unberührt bleibt eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung der 4PR Consulting ausgeschlossen. Insbesondere haftet 4PR Consulting nicht für die Beschädigung eingebrachter Gegenstände, Unterlagen und/oder Daten des Kunden, soweit 4PR Consulting nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände, Unterlagen und/oder Daten verursacht hat.

4PR Consulting ist von der Haftung für Fremdleistungen und -ergebnisse freigestellt, wenn 4PR Consulting auf Veranlassung des Kunden diese Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden an fremde Dienstleister vergibt. Werden z.B. Dritte (z.B. Blogger) nach Absprache mit dem Kunden in dessen Namen beauftragt, wird die Vertragsbeziehung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Dritten begründet, ohne dass 4PR Consulting aus dieser Vertragsbeziehung verpflichtet wird.

§ 17 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche der 4PR Consulting aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

Der Kunde ist ebenfalls nicht berechtigt, Zahlungsansprüchen der 4PR Consulting Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mangelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 18 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen 4PR Consulting und dem Kunden ist Meerbusch. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Düsseldorf, sofern der Kunde eingetragener Kaufmann ist oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen Gerichtsstand hat.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

 

Stand: April 2018